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Seit dem  1.  September  2006 ist ein Rauchabzug bei dem Bau eines Hauses mit Stromheizung obligatorisch .  ( Erlass vom 31. Oktober 2005). Diese Massnahme ermöglicht systematisch den Anschluss eines Holzgerätes  , wie z. B.  eines Ofens , in allen Häusern, die seit dem Datum eine Baugenehmigung beantragten.

Zur  Zufriedenstellung und zur Sicherheit des Benutzers , muss die Installierung von einem Fachmann ausgearbeitet und durchgeführt werden , einer Mitgliedsfirma des CAPEB (Verband der Handwerker und kleiner Bauunternehmen) oder der FFB (Französicher Bauverband  ). Er vergewissert sich der Normentsprechung der  Installation mit den französischen Bestimmungen und respecter so das  DTU (Einheitliches Technisches Dokument). Die Qualität des Ziehens des Rauchabzugs ist entscheidend für ein gutes Funktionieren und hängt vom Anschluss und den Eigenschaften der Leitung ab. Das Überprüfen durch den Installierer und  eventuelles Renovieren sind notwendig.

 

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Flam d'Art

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